Was ist eine MPU?

Die MPU ist eine „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“ zur Begutachtung der Fahreignung eines Kraftfahrers. Sie wird nach Verkehrsdelikten mit einer erheblichen Gefährdung oder für möglicherweise geistig-psychisch und/oder körperlich nicht geeignete Personen angeordnet. Die Untersuchung gibt es in Deutschland seit 1954. Damit soll die Fahreignung überprüft werden. Darunter fällt die geistige Eignung und die Persönlichkeitsmerkmale.

 

Wer muss zur MPU?
Bei der MPU geht es nicht um Wissen über den Straßenverkehr, sondern um charakterliche und körperliche Eigenschaften, die zum Autofahren wichtig sind. Es wird eine MPU verordnet, wenn du

  • alkoholisiert Auto gefahren bist (ab 1,6 Promille)
  • unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss Auto gefahren bis
  • 8 oder mehr Punkte in Flensburg gesammelt hast
  • eine Straftat begangen haben
  • körperliche Beeinträchtigungen hast (z.B. fehlende Gliedmaßen, Epilepsie, Gleichgewichtsstörungen, Herz und Gefäßkrankheiten, eingeschränktes Sehvermögen usw.)

Was beinhaltet der MPU-Test?
Die Untersuchung setzt sich aus drei Teilen zusammen: Leistungstest, ärztliche Untersuchung und ein psychologisches Gespräch.

 

Bei dem Leistungstest werden Wahrnehmung, Konzentration und Reaktion überprüft. Dies geschieht mittels einer bestimmter Computersimulationen.

 

In der medizinischen Untersuchung werden zunächst die allgemeinen körperlichen Funktionen untersucht. Es folgt ein neurologischer Test. Je nach Vergehen kommen weitere Untersuchungen dazu: Bei Alkohol werden die Leberwerte geprüft. Bei Drogen wird eine Urinprobe genommen. Bei Entzug wegen zu viel Punkten kommen keine weiteren Untersuchungen hinzu.

 

Im Psychologischen Gespräch werden dann die Themen besprochen, wieso es zum Führerscheinentzug kam. Es wird gefragt, welche Erfahrungen, Vorsätze, Veränderungen durch den Führerscheinentzug aufgekommen sind. Man möchte wissen wie sich das Trink-,Sucht- oder Auffälligkeitsverhalten geändert hat.

 

Wie läuft der MPU-Test ab?
Die MPU wird von staatlich zugelassen Begutachtungsstellen durchgeführt. Die Untersuchung dauert meist drei bis vier Stunden. Durch Wartezeiten kann sich diese Zeit stark varieren. Nach der Anmeldung müssen Fragebögen zum Lebenslauf und der Gesundheit ausgefüllt werden. Man kann die Gebühren für die MPU bar oder per Bankkarte bezahlen. Danach folgen die Leistungstests (ca. 30-40 Minuten) und die medizinischen Untersuchungen (ca. 30 Minuten). In der Regel kommt das psychologische Gespräch zum Schluß. Es ist der Hauptteil der MPU und dauert ca. 45 bis 60 Minuten. Diese Reihenfolge kann sich beliebig ändern.

 

Am Ende des psychologischen Gespräches, wird der Gutachter eine kurze Zusammenfassung geben und das voraussichtliche Ergebniss besprechen. Damit ist die MPU bestanden. Nach ca. 10-14 Tagen kommt das Gutachten per Post. Je nach Begutachtungsstelle kann das Versenden des Gutachtens bis zu 8 Wochen dauern. Wenn das Gutachten "positv" ist, kann man mit dem Schreiben auf der Führerscheinstelle seinen Führerschein wiederholen. Sollte es negativ sein, ist eine weitere MPU notwendig. In manchen Fällen wird eine Nachschulung angeordnet. Nach dieser bekommt man seinen Führerschein wieder. Die Nachschulung kann bis zu mehreren Wochen dauern.

 

Was kostet eine MPU?

Wie viel die MPU kostet, hängt vom Vergehen ab. Die Kosten sind in der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt. Es sind feste Kosten. Netto kostet eine MPU wegen Alkohol- oder Drogenvergehen 338,00 EUR. Dazu kommen meist weitere Kosten für Gutachten und Screening. Die Kosten erhöhen sich ebenfalls, wenn mehrere Vergehen begangen werden. 

 

Folgende Beispiele (inklusive Mehrwertsteuer) verdeutlichen die Kosten:

  • 347,48 EUR bei zu vielen Punkten in der Verkehrssünderkartei
  • 347,48 EUR aufgrund einer Straftat.
  • 402,22 EUR für die MPU aufgrund von Fahren unter Alkoholeinfluss
  • 554,54 EUR wegen Fahren unter Drogeneinfluss
  • 575,96 EUR bei Alkoholauffälligkeit und zu hohem Punktekonto
  • 728,28 EUR wegen Fahren und Drogeneinfluss und Punktevergehen
  • 755,65 EUR wegen Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss